Individuelle Lösungen für Ihr Bauprojekt
Bei Knauf finden Sie für jede Anforderung die passende Lösung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der idealen Systeme und optimieren so die bauliche Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende technische Unterlagen zur fachgerechten Ausführung und stichhaltigen Dokumentation Ihres Bauprojekts, die den Brandschutz verbindlich belegen.
Für eine individuelle Brandschutzberatung Ihres Bauprojekts steht Ihnen unsere technische Auskunft und der Außendienst zur Verfügung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten für unseren technischen Auskunftsservice
Knauf hat für jede Anforderung die passende Lösung. Unsere Brandschutzsysteme sind sicherheitsrelevante Konstruktionen, deren Funktionalität und Qualität den höchsten baulichen und gesetzlichen Anforderungen genügen. Ob Brandschutzplatten, Brandwände, Stützen- und Trägerbekleidungen und Kabelkanäle oder zuverlässige Decken- und Bodensysteme, Wärmedämmverbundsysteme sowie Brandschutzputz: Knauf Produkte bieten nicht nur hervorragende Leistungswerte in Sachen Brandschutz, sondern punkten auch mit einem hohen Maß an Schallschutz und Stabilität. Ihr Zusammenwirken in Systemen ist nachgewiesen und steht in den Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen zum Download zur Verfügung.
Im Bauwesen erlangt vor allem der vorbeugende bauliche Brandschutz (passiver Feuerschutz) immer größere Bedeutung.
Durch entsprechende Bauteile lässt sich die Ausbreitung von Feuer in Räumen verhindern. Folgende Grundregeln gelten für die Planung und Konstruktion von Bauwerken mit Anforderungen an den vorbeugendem baulichen Brandschutz:
In Deutschland gelten für jedes Bundesland andere Bauordnungen. In jeder Bauordnung ist allerdings eine sogenannte Generalklausel für den Brandschutz enthalten. Die aktuelle Klausel finden Sie im Folgenden:
“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind” (§14 MBO Fassung 11/2002 mit Änderung vom 13.05.2016).
Die Landesbauordnungen der Bundesländer bestimmt zusätzlich spezielle Auflagen, die zum baulichen Brandschutz ausgeführt werden müssen. Hierfür unterscheiden die Landesbauordnungen nach unterschiedlichen Gebäudetypen:
Weitere Informationen speziell zu den baurechtlichen Anforderungen im Trockenbau finden Sie unter Brandschutz im Trockenbau .
Weitere Informationen, speziell zu baurechtlichen Anforderungen bei Wärmedämmverbundsystemen finden Sie unter WDVS Brandschutz .
Informationen zum Thema Brandverhalten von Baustoffen (A1 - B3) und Feuerwiderstand von Bauteilen (F30 - F180) finden Sie auch im Knauf Brandschutzorder . Hier geht es direkt zum Kapitel “Bauaufsichtliche Anforderungen”.
Neben den Landesbauordnungen gelten insbesondere für Sonderbauten weitere Verordnungen:
Nach MBO 11/2002 sind Gebäude in fünf Gebäudeklassen unterteilt – abhängig von ihrer Höhe, Nutzungsfläche, Nutzungsart sowie der Anzahl der Nutzungseinheiten. Für diese gelten jeweils unterschiedliche Brandschutzanforderungen. Für Kellergeschosse bestehen zudem gesonderte Regelungen.
Unter Berücksichtigung von §14 MBO ist es durchaus möglich, von den Anforderungen der Bauordnung abzuweichen. Dies erfordert jedoch ein individuelles, ganzheitliches Brandschutzkonzept. An dieser Stelle beraten wir Sie gerne und unterstützen bei der Einhaltung der projektbezogenen Vorgaben.
Kontaktieren Sie dazu einfach unsere technische Auskunft .