Baulicher Brandschutz mit Gipsputz
Durch Brände in Gebäuden entstehen jährlich enorme Schäden. Für die vorbeugende Schadensminderung sollten daher bauliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die Verwendung von nichtbrennbaren Baustoffen wie z. B. Gipsputze nach DIN 1168 / DIN EN 13279-1 gehört dabei unter anderem dazu.
Gips ist ein mineralischer und nichtbrennbarer Baustoff mit der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102. Dabei kommt der Zusammensetzung von Gipsputz eine besondere Bedeutung zu. Im Kristallgefüge des Gipses sind zwei Moleküle Wasser eingelagert. Das sind bei 10 mm Gipsputz etwa 2 Liter Wasser pro m². Bei Brandbelastung werden sie als "Löschwasser" frei. Und bei Hitzeentwicklung bildet frei werdender Wasserdampf einen kühlenden, feuerhemmenden Dampfschleier der der Flamme die Wärmeenergie entzieht und dafür sorgt, dass die Temperatur in der betroffenen Zone während des gesamten Vorgangs nicht über 100°C ansteigt. Gips trägt also auch aktiv dazu bei, die Ausbreitung eines Feuers zu verlangsamen.
Gips hat sich als Brandschutzbaustoff bewährt und findet regelmäßig Anwendung für die Verbesserung des Feuerwiderstands von Bauteilen.
Bei Betonbauteilen ist die einfachste Form einer Brandschutzbekleidung das Aufbringen einer Gipsputzschicht. Im Wesentlichen hat die Gipsschicht einerseits die Aufgabe, zusammen mit der Betonüberdeckung einen zu schnellen Temperaturanstieg an der Bewehrung zu verhindern, und andererseits die Mindestquerschnittsabmessungen, insbesondere bei Stützen und Trägern, zu erhöhen. Gipsputzmörtel der Mörtelgruppe P IV können dabei mit oder ohne Putzträger aufgebracht werden. Näheres regelt DIN 4102-4.
Detaillierte Informationen zum Brandschutz mit Gipsputz finden Sie in der Kompetenz-Broschüre Knauf Gipsputze (P10)