Entscheidung des Bundesgerichtshofs
DIN 4109 – Achtung Stolperfalle! Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass DIN 4109 ihre vertragsrechtliche Bedeutung für den Schallschutz im Wohnungsbau verloren hat.*
Architekten, Fachunternehmer und Fachhändler müssen daher noch sensibler auf Schallschutzanforderungen reagieren und bei Bedenken eine qualitativ bessere Lösung ins Spiel bringen. Nur so sind spätere Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Die DEGA Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. hat sieben Schallschutzklassen definiert. Mit Hilfe dieser kann eine umfassende und hochwertige Beratung erfolgen.
Knauf bietet Schallschutzlösungen für jede Klasse. Unsere innovativen Systeme sind gegenüber Massivbaukonzepten klar im Vorteil. Sie erzielen trotz geringerer Wanddicke gleichen oder besseren Lärmschutz.
*Bauvertragsrecht 117, Schallschutz im Wohnungsbau und DIN-Normen, 2. Schallschutz im Wohnungsbau
Die Grundlagen des Schallschutzes
Ein umfassender Schallschutz wird im Wesentlichen bestimmt durch:
- Abschottung des Außenlärms zum Gebäudeinneren
- Reduzierung der Schallübertragung von einem Raum zum anderen im Gebäudeinneren
- Verhinderung der Schallübertragung bei starker Lärmemission im Gebäude nach außen
- Schaffung eines optimalen „akustischen Klimas“ insbesondere in großen Räumen
Die drei erstgenannten Maßnahmen werden im Rahmen der Bauakustik und letztere in der Raumakustik behandelt.