Aufgabe
Die Wohnhochhäuser in der Alfred-Mumbächer-Straße 67, Abschnitt A bis C, im Mainzer Stadtteil Bretzenheim stammen aus den 1960er-Jahren. Die Einheiten B und C mit jeweils zwölf Geschossen plus Obergeschoss sind durch ein Treppenhaus miteinander verbunden. Dieser Bereich stand im Fokus der Sanierung. Vor der Baumaßnahme schloss das Treppenhaus mit einer Glasfront nach außen ab, die somit zugleich die Außenhülle war. Die Fensterelemente waren mit Riegeln unterteilt und ein Geländer diente zur Abschlusssicherung. Die Art der Konstruktion sorgte zwar für eine gute Tageslichtausbeute, entsprach aber im Hinblick auf den Brandschutz nicht mehr den aktuellen Bestimmungen.
Heute müssen Nutzungseinheiten über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Unterschieden wird zwischen horizontalen (notwendiger Flur oder offener Gang/Laubengang) und vertikalen Rettungswegen (notwendige Treppe, notwendiger Treppenraum). Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes muss ein Ausgang ins Freie oder ein notwendiger Treppenraum innerhalb von 35 m erreichbar sein (§35 MBO). Bei einem Hochhaus handelt es sich um einen Sonderbau, bei dem in der Regel immer zwei Rettungswege vorzusehen sind. Um den aktuellen Bestimmungen nachzukommen, beschloss der Bauherr SIS GmbH Immobilienverwaltung (Frankfurt), das Treppenhaus brandschutzkonform zu sanieren.